Anmeldung zum Instrumentalunterricht
Die Anmeldung zum Instrumentalunterricht ist jedes Jahr zum 01.04. und zum 01.10 möglich. Ein Einstieg dazwischen ist nicht möglich.
Die Anmeldung muss mindestens vier Wochen vor Unterrichtsbeginn schriftlich beim Vorsitzenden des Förderverins eingehen.
Die Kosten für den Instrumentalunterricht richten sich nach der Gebührenordnung der Musikschule RV
(http://www.musikschule-ravensburg-e-v.de/service/gebuehrenordnung/).
Möchten Sie Ihr Kind über den Musikverein Berg zum Unterricht anmelden, sind alle folgenden Anmeldeformulare notwendig:
1.) Anmeldung Musikschule Ravensburg (bevorzugt per Onlinemeldung)
2.) Anmeldeformular Musikunterricht MV Berg
3.) Beitrittserklärung fördernde Mitgliedschaft im MV Berg eines Elternteils
Im untenstehenden Abschnitt erhalten Sie Links zu den jeweiligen Formularen und detaillierte Hinweise zum Ausfüllen.
Sollten Sie noch Fragen rund um das Thema Ausbildung und Instrumente haben, können Sie sich hierzu auch unter der Rubrik FAQ informieren oder sich direkt an den Vorsitzenden des Fördervereins, Herrn Christian Lemke, wenden.
1.) Anmeldung bei der Musikschule RV
Da der Musikverein Berg die Jugendausbildung in Kooperation mit der Musikschule RV durchführt ist sowohl eine Anmeldung beim Musikverein Berg, inkl. Beitrittserklärung als förderndes Mitglied als auch eine Anmeldung für die Musikschule RV notwendig. Bitte führen Sie deshalb auch zusätzlich die Anmeldung bei der Musikschule Ravensburg durch.
Online-Anmeldelink: Musikschule Ravensburg e.V. (musikschule-ravensburg-e-v.de)
WICHTIG: Bitte geben Sie bei der Onlineanmeldung unter "Anmerkungen" an, dass die Ausbildung über den MV Berg erfolgt.
Alternativ können Sie auch das Anmeldeformular der Musikschule RV zum Ausdrucken verwenden.
Sie finden das Formular unter folgendem Link: Anmeldung Musikschule Ravensburg
2.) Anmeldeformular Musikunterricht MV Berg
Sie finden das Formular unter folgendem Link: Anmeldeformular Musikverein Berg
Auf Anfrage erhalten Sie dieses Formular auch in Papierform beim Vorsitzenden des Fördervereins.
3.) Beitrittserklärung Mitgliedschaft MV Berg (mind. ein Elternteil)
Die Beitrittserklärung für fördernde Mitglieder beim MV Berg finden Sie unter folgendem Link: Beitrittserklärung MItgliedschaft MV Berg
Hinweis: bitte Mitgliedschaft als "Förderndes Mitglied im Musikverein (15 EUR/Jahr)" ankreuzen.
Auf Anfrage erhalten Sie dieses Formular auch in Papierform beim Vorsitzenden des Fördervereins.
Bitte senden Sie Formular 2 + 3 zusammen an den Vorsitzenden des Fördervereins Berg an folgende Adresse (per Post oder E-Mail).
Christian Lemke
Am Eichenwald 21
88284 Wolpertswende
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weiterbildung und Lehrgänge
Beim Musikverein Berg hatte man sich vor Jahren dazu entschieden, den Eintritt in die Trachtenkapelle neu zu regeln. Neben dem Mindestalter (16 Jahre) fordert man seitdem auch das Leistungsabzeichen D2 von den Jugendlichen. Der Blasmusik-Kreisverband Ravensburg bietet den Jungmusikanten jedes Jahr in den Sommerferien diesen musikalischen Lehrgang an. In einer Lehrgangswoche können die Jugendlichen ihre Instrumentalleistung verbessern und einen Nachweis durch eine theoretische und eine praktische Prüfung erhalten. Untergebracht sind die Jugendlichen dabei in der Schwäbische Bauernschule Bad Waldsee, wo sie durch leckere Verpflegung und einer gemütlichen Unterbringung die besten Voraussetzungen für diesen Kurs vorfinden. Die Woche ist wie folgt strukturiert: Theorie- und Praxisunterricht, Gehörbildung, Ensemble- und Orchesterprobe und Zeit zur freien Verfügung für die Jungmusikanten.
Die dort erarbeiteten Leistungen werden am letzten Lehrgangstag in der Stadthalle Bad Waldsee aufgeführt. Das Abschlusskonzert beginnt mit den Ensemblestücken und als krönender Abschluss präsentiert das gesamte Orchester die erprobten Musikstücke. Höhepunkt eines jeden Abschlusskonzertes ist die Ergebnisbekanntgabe. Die Jungmusikanten haben ihre Ergebnisse zwar bereits vor dem Abschlusskonzert erhalten, aber es wird noch der oder die Lehrgangsbeste geehrt. In den vergangenen Jahren stellten immer wieder die Berger Jugendlichen den oder die Lehrgangsbesten. Allgemein schließen unsere Jungmusikanten immer mit großem Erfolg ab, was für eine sehr gute musikalische Ausbildung spricht.
Als Anerkennung ihrer Leistungen organisieren unsere Jugendleiterinnen und Jugendleiter immer ein „Dankeschön-Essen“, wobei alle Lehrgangsteilnehmer nochmals die gemeinsame Zeit in Bad Waldsee Revue passieren lassen können. Zur Krönung des erfolgreich bestandenen D2-Abschlusses begrüßt dann die Trachtenkapelle Berg alle Jugendlichen ab 16 Jahren in ihren Reihen, denn jedes Jahr werden die Neulinge zum Herbstkonzert in die Trachtenkapelle aufgenommen.
Jugendarbeit im Verein
Genauso viele Jahre wie die Jugendlichen Musik in der Jugendkapelle machen, besteht das Ziel, die Gemeinschaft darin zu fördern. So wurde das Amt des Jugendleiters bereits 1973 in der Satzung des Musikvereins eingeführt. Die Aufgaben eines Jugendleiters im Musikverein Berg haben sich seither im Wesentlichen kaum verändert: durch Ausflüge, Hüttenaufenthalte, gemeinsame Feiern soll die Kameradschaft und das Miteinander in der Gruppe gestärkt werden.
Sehr lange Tradition hat das gemeinsame Pizzaessen der erfolgreichen D1-Absolventen. Seit der vielfachen Teilnahme unserer Musiker bei D2 und D3-Kursen, gehört nach Abschluss der Kurse der Besuch beim Italiener auch hier dazu. Viele Jahre übernahm Sarah Lang das Amt der Jugendleiterin. Von 2014-2016 führte Marina Walz die Jugendarbeit weiter. Seit 2016 nimmt sich Fabian Blaser der Jugendarbeit an. Jährlich finden seither 2-3 Aktionen statt. Dazu gehören DVD-Nacht und Übernachtung im Probelokal, Kanufahrt auf der Schussen, Ausflug in den Kletterpark, gemeinsames Grillen, Besuch in verschiedenen Thermal-und Freizeitbädern, Besuch mit Konzert im Europapark und natürlich das Highlight: ein ganzes Wochenende auf einer Hütte. Auf der Hütte wird es nie langweilig, dafür sorgen Nachtwanderungen, Spiele-Abende und andere Ausflüge….
Leitfaden für die Jugendausbildung
Leitfaden
für die Jugendausbildung
1 Ziele
Die Aufgabe der Jugendausbildung ist, das Interesse der Jugend an der Blasmusik zu wecken, sie an die Musik heranzuführen und die musikalische Ausbildung der Jugendlichen zu organisieren.
Die Förderung des einzelnen Schülers steht im Vordergrund, mit dem Ziel, dass der Schüler aktiv in der Jugendkapelle Berg mitwirkt und dann im späteren Schritt als aktiver Musikant in der Trachtenkapelle Berg mitspielen kann.
Ein weiterer zentraler Baustein der Ausbildung beim MV Berg, ist die Förderung und Weiterentwicklung von sozialen Aspekten. Der respektvolle und wertschätzende Umgang innerhalb der Gemeinschaft ist Grundlage für ein funktionierendes Vereinsleben.
2 Aufbau der Jugendausbildung
Die gesamte Jugendausbildung des Musikvereins Berg wird vom Förderverein für Jugendausbildung des Musikverein Berg e.V. abgewickelt und organisiert:
a) Instrumentalausbildung
b) Jugendkapelle Berg
c) Trachtenkapelle Berg
d) D-Lehrgänge
Die genannten Zeiten sind als Richtwerte zu verstehen. Abweichungen je nach persönlicher Entwicklung und Leistungsstand des Schülers sind in Absprache mit dem Verein möglich.
3 Anmeldung
Die Anmeldung bedarf der Schriftform. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme wird erst durch die Bestätigung des Fördervereins wirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Für den Instrumentalunterricht ist eine Anmeldung zur Musikschule Ravensburg zu tätigen, mit der der Musikverein Berg eine Kooperation gebildet hat. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulare für Musikschule und Musikverein sowie die Beitrittserklärung eines Elternteils als passives Mitglied sind beim Vorsitzenden des Fördervereins einzureichen.
4 Abmeldung
Die Beendigung des Unterrichts ist jeweils zum 30. September und zum 31. März möglich.
Die Abmeldung ist mindestens vier Wochen vorher schriftlich der Musikschule Ravensburg und dem Förderverein mitzuteilen (Vorsitzender).
5 Unterricht
Ort, Zeit und Dauer des Unterrichtes wird vom jeweiligen Musiklehrer mit dem einzelnen Schüler abgestimmt.
Der Instrumentalunterricht findet als Einzelunterricht oder in kleinen Gruppen vor Ort in den Räumen des Musikvereins Berg statt (Probelokal bei der Schule).
Die Bezahlung der Ausbildungseinheiten erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung der Musikschule Ravensburg. Die Unterrichtsgebühren werden von der Musikschule RV eingezogen.
Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Bei Verhinderung ist der Ausbilder rechtzeitig zu informieren. Vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden gehen grundsätzlich zu seinen Lasten. Anspruch auf Nachholung des Unterrichts oder Ausbezahlung der Unterrichtskosten besteht in diesem Falle nicht.
Die Lehrkräfte sind angehalten, ausgefallene Stunden nachzuholen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Sind im Unterricht normale Fortschritte infolge mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, ist der Förderverein berechtigt, das Ausbildungsverhältnis in Frage zu stellen. Eine anstehende Klärung wird durch ein Elterngespräch herbeigeführt.
In den Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Ausnahmen können individuell zwischen Ausbilder und Schüler abgesprochen werden. Hier kommt die Ferienregelung der Musikschule RV zur Anwendung.
6 D-Lehrgänge
Die Teilnahme an den D-Kursen wird vom Musikverein Berg ausdrücklich erwünscht und entsprechend gefördert. Die Teilnahmegebühren werden komplett vom Musikverein Berg übernommen. Die Kosten für das erforderliche Unterrichtsmaterial trägt der Musikschüler.
6.1 D1-Lehrgang
Nach ca. 3 Jahren erwartet der Förderverein vom jeweiligen Schüler das Absolvieren des vom Blasmusikkreisverband RV angebotenen D1- Kurses. Ziel dieses Kurses ist die Überprüfung der bisher vermittelten Kenntnisse, sowie eine Erweiterung des theoretischen Wissens. Zur Erlangung dieser Reife erhält der Musikschüler neben dem Instrumentalunterricht zusätzlichen Theorieunterricht.
Der Theorieunterricht ist gebührenfrei und wird vom Förderverein für Jugendausbildung des Musikverein Berg e.V. übernommen.
Nach erfolgreichem Abschluss des D1-Kurses erhält der Schüler das Leistungsabzeichen in Bronze.
Das Absolvieren des D1-Kurses ist die Zugangsvoraussetzung für die Jugendkapelle.
6.2 D2-Lehrgang
Nach ca. 4 – 5 Jahren Instrumentalunterricht sollte der Schüler am D2-Kurs teilnehmen, um seine musikalischen Kenntnisse zu vertiefen. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Kurses erhält er das Leistungsabzeichen in Silber. Gleichzeitig ist der Abschluss die Qualifikation, um der Trachtenkapelle Berg aktiv beitreten zu können. Hierzu muss der Schüler zudem das 16. Lebensjahr erreicht haben.
6.3 D3-Lehrgang
Weitere musikalische Kenntnisse können im D3-Kurs erworben werden. Dieser ist nicht verpflichtend, wird aber vom Musikverein begrüßt und unterstützt. Nach erfolgreichem Abschluss des D3-Kurses erhält der Schüler das Leistungsabzeichen in Gold.
7 Übernahme in die Kapellen des Vereins
In Absprache mit dem jeweiligen musikalischen Leiter der Jugend- bzw. Trachtenkapelle und dem Förderverein können die Musikschüler in die Kapellen des Vereins übernommen werden.
- Zugangsvoraussetzung JuKa: D1-Kurs
- Zugangsvoraussetzung TraKa: D2-Kurs + Mindestalter 16 Jahre
Bis zum 18. Lebensjahr ist ein Mitwirken in der Jugendkapelle Pflicht, um deren Spielfähigkeit zu gewährleisten.
Neben der Mitwirkung in den Kapellen des MV Berg stehen dem Schüler optional weitere musikalische Möglichkeiten offen. So unterhält der Blasmusikkreisverband RV bspw. das Kreisverbandsjugendblasorchester (KVJBO). Die Aufnahme in dieses Auswahlorchester, bestehend aus Musikern des gesamten Verbandsgebiets, bietet nochmals neue Impulse und musikalische Herausforderungen.
8 Ausbildungsende
Die Ausbildung kann unter Einhaltung der unter Punkt 4 Abmeldung genannten Fristen beendet werden. Eine vorherige Rücksprache mit dem Instrumentalausbilder und dem Musikverein ist zu empfehlen.
Eine Teilnahme an den D-Kursen ohne Musikunterricht ist nicht möglich.
Der Musikverein befürwortet und fördert jedoch die weitere musikalische Ausbildung, auch über die D1- und D2-Prüfung hinaus.
9 Instrument
Dem Musikschüler wird kein Instrument vom Musikverein zur Verfügung gestellt. Dieses ist in Eigenregie vom Musikschüler anzuschaffen.
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, die von den Musikhäusern angeboten werden. Auch besteht die Möglichkeit beim Musikverein Berg einen Zuschuss für den Instrumentenkauf zu beantragen. Genauere Erläuterungen hierzu sind in der Instrumentenrichtlinie zu finden, die Sie auf Nachfrage vom Vorsitzenden des Fördervereins erhalten.
Der Ausbilder sowie der Förderverein stehen hierbei gerne beratend zur Seite.
10 Aufsicht
Die Schüler werden nur für die Dauer des Unterrichts, einschließlich der Proben und aller Auftritte der Jugendkapelle beaufsichtigt.
11 Haftung
Bei Unfällen im Rahmen von Musikaktivitäten ist der Schüler über den Musikverein Berg versichert. Eine weitergehende Haftung des Musikvereins für Personen-, Sach-und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen eintreten, besteht nicht.
Der Musikverein empfiehlt eine private Haftpflichtversicherung für den einzelnen Schüler abzuschließen.
12 Sonstiges
Von den Richtlinien abweichende Sonderfälle werden fallbezogen von der Vorstandschaft des Fördervereins bzw. den Dirigenten entschieden.
13 Inkrafttreten
Diese Richtlinie trat zum 01. November 2019 in Kraft und wurde zum 01.Februar 2023 überarbeitet.
Berg, den 31. Januar 2023
Christian Lemke
Vorsitzender